Die Süd­deutsche Zeitung veröf­fentlicht 3 Lese­briefe von Gisela Meier zu Biesen, Erd­mute Wittmann und Richard Fuchs zu den Artikeln “Mutige Nach­barn” und “Nieder­lande erle­ichtern Organspende”vom 15. Feb­ru­ar 2018.

Die Grenzen überschritten

Anstatt den moralis­chen Druck auf die Bevölkerung mit der Behaup­tung, dass täglich Men­schen wegen des Organ­man­gels ster­ben, kri­tisch unter die Lupe zu nehmen, redet Astrid Viciano in “Mutige Nach­barn” mit ihrer Forderung nach der Wider­spruch­slö­sung ein­er Ver­fü­gung des Kör­pers durch den Staat das Wort, wobei das Wort Lösung unan­genehme Assozi­a­tio­nen in Bezug auf Leben und Tod aus­löst. Sie bewun­dert die Nieder­län­der, die bere­its in der aktiv­en Ster­be­hil­fe die Gren­zen weit über­schrit­ten haben.

Als Deutsche sind wir immer noch stolz darauf, ein “Son­der­fall” zu sein und Juris­ten und Ärzte zu haben, die gravierende Bedenken äußern. Die Autorin sollte sich bei Kri­tik­ern, die es auch unter den Ärzten gibt, über Ablauf eine Orga­nent­nahme informieren. Und dann, ehe sie für die Wider­spruch­slö­sung wirbt, den poten­ziellen Spendern reinen Wein ein­schenken über das, was bei ein­er Orga­nent­nahme auf sie zukäme.

Gisela Meier zu Biesen, Bad Boden­dorf

Recht auf Selbstbestimmung

Ob Bürg­erin­nen und Bürg­er zwangsweise dazu verpflichtet wer­den kön­nen, ihr Votum für oder gegen eine Organspende abzugeben, ist ver­fas­sungsrechtlich höchst beden­klich. Schweigen bedeutet an keinem Punkt unser­er Recht­sor­d­nung Zus­tim­mung. In unser­er Gesellschaft herrscht das Recht, sich in diesem Fall nicht äußern zu müssen. Eine Wider­spruch­sregelung wäre ein Anschlag auf unser ver­fas­sungsrechtlich garantiertes Selb­st­bes­tim­mungsrecht. Es gibt keine soziale Pflicht des Bürg­ers, seinen Kör­p­er nach dem soge­nan­nten Hirn­tod Drit­ten zur Ver­fü­gung zu stellen.

Eine Wider­spruch­sregelung, die in einem Entwurf des Trans­plan­ta­tion­s­ge­set­zes der Bun­desregierung bere­its 1978 schon ein­mal gescheit­ert war, wurde mit dem 1997 in Kraft getrete­nen Trans­plan­ta­tion­s­ge­setz aber­mals abgelehnt.

Richard Fuchs, Düs­sel­dorf

Schlag nach bei Kant

Was ist daran mutig, wenn die Regierung eines Lan­des die Wider­spruch­slö­sung ein­führt und der Staat “automa­tisch” über den Kör­p­er eines ster­ben­den Men­schen mit Hil­fe der Medi­zin ver­fügt? Aber sprach­liche Unge­nauigkeit­en gehören seit Langem zum Reper­toire der Befür­worter der Trans­plan­ta­tion­s­medi­zin, denn es kann ja wohl auch keine “Spende” sein, wenn sich Bürg­er mit einem amtlich doku­men­tierten Wider­spruch aktiv ein­set­zen müssen, dass sie in Würde und Ruhe ster­ben dür­fen. Deutsch­land zum hin­ter­her­hink­enden Son­der­fall zu erk­lären, ent­larvt ein bedauer­lich schwach­es ethis­ches Bewusst­sein. Immer­hin hat­ten die Deutschen einen Philosophen namens Immanuel Kant, der die Selb­stzweck­formel des kat­e­gorischen Imper­a­tivs als ethis­ches Prinzip for­muliert hat­te. Überdies ist nicht davon auszuge­hen, dass es nur in Deutsch­land ver­w­er­fliche Manip­u­la­tio­nen gegeben hat. Wie viele Skan­dale in anderen Län­dern unter den (OP-)Tisch gekehrt wer­den, erfährt man nicht oder nur, wenn man wie der Vere­in Kri­tis­che Aufk­lärung über Organtrans­plan­ta­tion inten­siv die inter­na­tionale Berichter­stat­tung ver­fol­gt. Es ist also eine wohlwol­lende Unter­stel­lung, dass die Chirur­gen im hochge­priese­nen Spanien moralisch bess­er han­deln als in Deutsch­land.

Erd­mute Wittmann, Rema­gen

Sie find­en die Leser­briefe in der Süd­deutschen Zeitung:

http://​www​.sued​deutsche​.de/​k​o​l​u​m​n​e​/​2​.​2​2​0​/​o​r​g​a​n​s​p​e​n​d​e​-​t​o​t​-​i​s​t​-​t​o​t​-​a​b​e​r​-​n​i​c​h​t​-​h​i​r​n​t​o​t​-​1​.​3​8​4​0​217

Redaktion KAO
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