Kategorie Medizin

KAO warnt vor der Internetseite „Netzwerk Spenderfamilie“

Man fühlt sich erinnert an das Buch „Die geheimen Verführer“ von Vance Packard, in dem er die psychologisch-manipulativen Strategien der Werbewirtschaft aufdeckte. Auch die Internetseite „Netzwerk Spenderfamilie“ ist mit professioneller Werbung gemacht. Aber klärt sie wirklich auf, wie sie es als Beratung von Spenderfamilien vorgibt?
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Organspende – Den Bürgern reinen Wein einschenken

Drei Mitglieder von KAO antworteten mit Leserbriefen auf die zwei Artikel "Mutige Nachbarn" und "Niederlande erleichtern Organspende" in der Süddeutschen Zeitung vom 15. Februar 2018 zur Einführung der sogenannten Widerspruchslöung in den Niederlanden. WICHTIGER HINWEIS: Auch als Deutscher in den Niederlanden müssen Sie nach dem niederländischen Gesetz Widerspruch einlegen, sofern Sie sich nicht einer Organentnahme ausliefern wollen.
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Eine feine Linie – Ist es an der Zeit, die „dead-donor-rule“ neu zu bewerten?

Der „Uniform Determination of Death Act“, auch als UDDA bezeichnet, wurde zu Beginn der 1980er erlassen und von allen 50 Bundesstaaten verabschiedet und bestätigte die Entscheidung des Komitees, den Hirntod als eine von zwei juristischen Voraussetzungen für den eingetretenen Tod aufzuführen, neben der traditionellen Definition des irreversiblen Stillstands von Kreislauf und Atmung.

Diese beiden Regelungen, zusammen mit der Zustimmung der Angehörigen, ermöglichten es den Ärzten, bei juristisch für tot erklärten Patienten die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden, wodurch sie weder einen Mord begingen noch sonst etwas Illegales taten. Somit legitimierten diese Festlegungen ein Lager von zur Spende geeigneten Organen, die immer noch ernährt und mit Sauerstoff versorgt wurden.

Ob die Teilnehmer des Beecher-Komitees oder des UDDA-Komitees durch das Ziel angetrieben wurden, den Vorrat an verfügbaren Organen zu steigern und ob sie die Definition des biologischen Todes so zurechtbogen, dass es dazu passte, bleibt eine Kontroverse.

Einige wenige Praktiker wie Truog sagen, dass das Komitee differenzierter hätte sein können. Sie hätten sagen können, dass Patienten ohne autonomen Kreislauf oder Atemfunktion und ohne Aussicht darauf, ihr Bewusstsein wieder zu erlangen, technisch gesehen noch am Leben sind, und es ethisch gerechtfertigt sei, ihre vitalen Organe zu entnehmen, wenn eine Zustimmung vorlag. Für die meisten Mediziner jedoch besteht kein Zweifel daran, dass sowohl der Hirntod als auch der Tod nach Kreislauf-Stillstand den wahren Tod bedeuten.
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Daniel Kersting: Was bedeutet „Aufklärung“ im Kontext der Organspende?

Sonja Schäfer, Organspendebeauftragte des Landes Bremen, hatte für den 15.11. zu einem Vortrag in das Klinikum Bremen-Mitte eingeladen. Titel des Vortrags von Daniel Kersting vom Institut für Philosophie an der Universität Jena war: Was bedeutet „Aufklärung“ im Kontext der Organspende?
Gebhard Focke, Schriftführer von KAO berichtet über diesen hörenswerten Vortrag.
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KAO fordert Einhaltung des geltenden Rechts

Liegt keine Kenntnis zum Patientenwillen vor, muss von einer Hirntoddiagnose Abstand genommen werden, erst recht von fremdnützigen Maßnahmen, da auch hier der Grundsatz allen ärztlichen Handelns – nicht zu schaden – gilt. Ein möglicher Schaden kann auch nicht durch den Nutzen für eine andere/dritte Person (Organempfänger) aufgewogen werden.

Dr. Stahnke stellt fest : “Für die intensivmedizinische Behandlung bzw. den Behandlungsabbruch ist die Hirntoddiagnostik nicht notwendig. Dafür reicht es aus, dass die behandelnden Ärzte zu der Einschätzung gelangen, dass die Prognose für den Patienten aussichtslos ist und er nicht mehr von einer weiteren Therapie profitiert. Dann ist in Absprache mit den Angehörigen ein Behandlungsabbruch möglich. die Hirntoddiagnostik muss bei einem noch lebenden Menschen nur zum Zweck der Organentnahme durchgeführt werden.“
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Robert D. Truog, MD: Sollte eine informierte Zustimmung verpflichtend sein bei der Durchführung eines Apnoe-Tests bei Patienten, deren Hirntod vermutet wird? – Ja

Ist es erforderlich, dass eine informierte Zustimmung der Bevollmächtigten eines Patienten vorliegen muss, wenn ein Apnoe-Test als Bestandteil der Hirntod-Untersuchung durchgeführt wird? Diese Frage stellt sich gerade jetzt, nicht nur weil die rechtlichen Entscheidungen bei dieser Frage derzeit unterschiedlich ausfallen, sondern auch wegen einer Anzahl von Fällen, in denen die Familien die Hirntod-Diagnose abgelehnt haben, nachdem sie getroffen worden war, und die auch die Hirntod-Untersuchung untersagt hätten, wenn man sie danach gefragt hätte.
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Annäherungen an den Tod

Das Wissen um die Vorgeschichte ist dabei unerlässlich: Ist der Ausfall der Hirnfunktionen Folge einer schweren Hirnschädigung, etwa nach einem massiven Schlaganfall, oder einer Tablettenintoxikation? Der intoxikierte Patient kann das Bild eines Hirntods zeigen, obwohl seine Hirnfunktionen nicht irreversibel erloschen sind und nach Abklingen der Medikamentenwirkung wiederherstellbar sind. Deshalb weisen die Richtlinien der Bundesärztekammer auf die Gefahr einer Verwechslung von Hirntod und Intoxikation hin. Doch wie oft kennen die Ärzte auf der Intensivstation tatsächlich die Vorgeschichte des Patienten? Wie oft sind sie ausreichend skeptisch, wenn ein Patient nach einem Verkehrsunfall eingeliefert wird? Der Unfall kann Folge einer Medikamentenüberdosis sein. Mehr noch: Ein Patient, der tatsächlich einen Schlaganfall hat, kann zugleich eine Medikamentenintoxikation aufweisen, die aber durch die eher ins Auge fallenden Symptome des Schlaganfalls kaschiert wird. Erschwerend kommt schließlich hinzu, dass intensivpflichtige Patienten mit begleitenden Herz-Kreislaufproblemen oft Leber- und Nierenfunktionsstörungen haben. Medikamente, die einen Hirntod imitieren, werden dann sehr viel langsamer abgebaut und ausgeschwemmt und wirken dadurch länger als üblich.
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Todeszeitpunkt und Organspende: Wie tot sind Hirntote?

Hirntote reagieren möglicherweise auf Schmerz Erst der wissenschaftliche Fortschritt hat Ende der 1960er-Jahre die Organtransplantation ermöglicht. Jetzt zeigen wissenschaftliche Befunde, wozu ein angeblich "hirntotes" Gehirn noch in der Lage - und wie wackelig das Konzept ist. Im Dezember 2008 stellte die "President's Commission on Bioethics" der USA fest, dass angesichts neuer Forschungsergebnisse nicht sicher gesagt werden könne, dass ein Hirntoter tatsächlich tot sei. Sein Gehirn könne noch die Temperatur regulieren, auf Infektionen reagieren - etwa mit Fieber - oder mit dem Hormon ADH die Urinausscheidung regulieren. Mit feinen Messinstrumenten aufgenommene Muster des "hirntoten" Gehirns deuteten gar darauf hin, dass es auf Schmerz reagiert.
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