KAO warnt vor der Internetseite „Netzwerk Spenderfamilie“

Hin­ter fre­undlichen Fen­stern kann der Besuch­er der Seite Infor­ma­tio­nen abrufen. Aber man sollte diese kri­tisch lesen. Ger­ade die Ange­höri­gen eines sog. Spenders sollen „berat­en“ und beruhigt wer­den. So ist das Fen­ster mit der Aufk­lärung über Organspende in drei Minuten eine ver­harm­losend ober­fläch­liche Darstel­lung des Ablaufes, unter­malt mit zarter Musik. Welche Maß­nah­men bei der Hirn­tod­di­ag­nose angewen­det wer­den, welche Fehldiag­nosen es dabei gibt, wird nicht öffentlich gemacht. Was wirk­lich im Oper­a­tionssaal bei ein­er 4 – 5 stündi­gen Explan­ta­tion­sop­er­a­tion unter kün­stlich­er Beat­mung und Aufrechter­hal­tung des Kreis­laufes und sog­ar ein­er eventuellen Rean­i­ma­tion eines sog. Spenders passiert, wird grund­sät­zlich ver­schwiegen. Ein Explantiert­er kann nicht mehr schreien. Die Schock­si­t­u­a­tion der Ange­höri­gen wird über­gan­gen. Stattdessen geben sym­pa­this­che Fach­leute ihre Mei­n­ung zum Besten.

Den Kranken­häusern wird die Schuld am Organ­man­gel zugeschoben, da den Ärzten das Bewusst­sein für die Organspende fehle. Es kön­nte aber auch anders sein, dass näm­lich die behan­del­nden Ärzte sich dem Schutz ihrer ster­ben­den Patien­ten verpflichtet fühlen und sie vor der quälen­den Hirn­tod-Diag­nose bei vorherigem Abset­zen der Schmerzmit­tel bewahren wollen. Über­haupt wird aus dem Begriff Hirn­tod unter der Hand der Tod, wie es ja auch der Organspendeausweis sug­geriert. Diese Behaup­tung wird durch uner­müdliche Wieder­hol­ung nicht wahrer.

In einem Punkt erk­lärt die Seite unbe­ab­sichtigt einen möglichen Grund des Organ­man­gels: Trans­plantierte Organe haben eine beschränk­te Lebens­dauer und müssen erneuert wer­den. So gese­hen warten die geretteten Patien­ten irgend­wann wieder ein­mal auf ein zweites, drittes oder weit­eres Organ.

Der unbe­fan­gene Besuch­er kann nicht erken­nen, wie viele heik­le Aspek­te der Trans­plan­ta­tion­s­medi­zin zugun­sten der „schö­nen neuen Welt“ ver­schwiegen wer­den. 

Obwohl in unseren Augen bere­its die erweit­erte Zus­tim­mungsregelung ver­fas­sungswidrig ist, denn wie kann man etwas spenden, was einem nicht gehört, wird mas­siv die Forderung nach ein­er Wider­spruch­slö­sung vertreten und die Ein­führung dieser Regelung im Aus­land als großer Erfolg gefeiert. Aber im Licht bese­hen ist diese Regelung nichts anderes als der unge­fragte und insofern dik­ta­torische Zugriff des Staates auf die Kör­p­er sein­er Bürg­er mit Hil­fe der Medi­zin. 

Gisela Meier zu Biesen & Erd­mute Wittmann

Die Grund­frage für jeden Spender und Ange­höri­gen heißt: WIE MÖCHTE ICH STERBEN?

Wenn man sich eine Skala der Ster­ben­sarten vorstellt, stünde auf der einen Seite das, was man als hos­pi­zlich­es Ster­ben beze­ich­nen kön­nte: Nach meinen Bedürfnis­sen ver­sorgt, umgeben von ver­traut­en Men­schen, kann ich auf meine eigene Weise ster­ben.

Auf der anderen Seite ste­ht der Tod durch Ent­nahme mein­er Organe mit­tels ein­er großen Oper­a­tion, aufgesägt und ausgenom­men, umgeben von Men­schen, denen meine eventuellen Schmerzen gle­ichgültig sind, die mit den von ihnen her­aus­geschnit­te­nen Orga­nen davoneilen und mich zurück­lassen – das einzige, was mich davon abhält, schreiend vor solch ein­er Vorstel­lung davonzu­laufen, ist die Behaup­tung der Trans­plan­ta­tion­s­medi­zin­er, ich sei schon tot – und das kann man glauben oder nicht.

Geb­hard Focke

Gebhard Focke
Gebhard Focke

Gebhard Focke ist Vater zweier Kinder und Realschullehrer.
Sein Sohn Arnd verunglückte 1997.