Kategorie KAO Stellungnahme

Die Konsequenz aus einer möglichen Widerspruchsregelung und dem „Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende“ (GZSO) – bereits geltend seit 01. April 2019

Jeder Patient mit einer primären oder sekundären Hirnverletzung wird erst einmal als Organspender behandelt, bis sein dokumentierter Widerspruch oder seine aussagekräftige Patientenverfügung der Intensivstation (Entnahmekrankenhaus) nachweislich vorliegen. Schon bei Verdacht auf Hirntod oder erwartetem Hirntod bedeutet das für den Patienten:…

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