Kategorie Pressemitteilung

50 Jahre Herztransplantation – 20 Jahre Transplantationsgesetz in Deutschland – KAO e.V. bilanziert die Geschichte einer großen Täuschung

„Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr!“ Prof Pichlmayr(+), Transplantationschirurg, 1987 Der Verein KRITISCHE AUFKLÄRUNG ÜBER ORGANTRANSPLANTATION – KAO e.V. stellt fest, dass seit Jahrzehnten die Menschen bei der Organspende in die Irre geführt werden. Diese Geschichte…

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KAO fordert Einhaltung des geltenden Rechts

Liegt keine Kenntnis zum Patientenwillen vor, muss von einer Hirntoddiagnose Abstand genommen werden, erst recht von fremdnützigen Maßnahmen, da auch hier der Grundsatz allen ärztlichen Handelns – nicht zu schaden – gilt. Ein möglicher Schaden kann auch nicht durch den Nutzen für eine andere/dritte Person (Organempfänger) aufgewogen werden.

Dr. Stahnke stellt fest : “Für die intensivmedizinische Behandlung bzw. den Behandlungsabbruch ist die Hirntoddiagnostik nicht notwendig. Dafür reicht es aus, dass die behandelnden Ärzte zu der Einschätzung gelangen, dass die Prognose für den Patienten aussichtslos ist und er nicht mehr von einer weiteren Therapie profitiert. Dann ist in Absprache mit den Angehörigen ein Behandlungsabbruch möglich. die Hirntoddiagnostik muss bei einem noch lebenden Menschen nur zum Zweck der Organentnahme durchgeführt werden.“
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