Offener Brief an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert

Sehr geehrter Herr Professor Lammert,

wir wenden uns an Sie in Ihrer Funktion als Bundestagspräsident. Alle fünf Fraktionen des Bundestags haben sich am 1.3.2012 in einem Arbeitsentwurf auf die Erklärungslösung bei Organspenden geeinigt. Von einigen Journalisten wurde diese Vereinbarung sogar als “Sternstunde des Parlaments” bezeichnet. Doch wir Mitglieder der “Kritischen Aufklärung über Organtransplantation” und viele andere Menschen in unserer Gesellschaft bewerten das ganz anders. Denn Grundlage für eine Entscheidung zur Organentnahme, die im Ernstfall nicht rückgängig zu machen ist, muss eine ehrliche Information im Organspenderausweis sein, in der potentielle Organspender umfassend informiert werden:

1. Ein neuer Todesbegriff wurde eingeführt, um Organentnahmen bei lebendigem Leib zu ermöglichen, der sog. Hirntod.
2. Wie wird das Hirnversagen festgestellt?
3. Werden dabei die neuesten Untersuchungsmethoden angewandt?
4. Können Organspender eine Narkose einfordern, die seit kurzem in der Schweiz vorgeschrieben ist?
5. Welche Organe können entnommen und verpflanzt werden?
6. Welche Gewebe können entnommen werden?
7. Wer kontrolliert und gewährleistet, dass die persönliche Willenserklärung eingehalten wird?
8. Im Ausweis muss darauf hingewiesen werden, dass die Angehörigen das Recht auf Einsicht in die Krankenakte, das Hirntodprotokoll und die Aufzeichnungen von der Entnahmeoperation haben.

Die Hirntoddiagnostik wird an einem Menschen durchgeführt, der noch den Status eines Patienten hat und dem damit alle Rechte eines solchen zustehen. Das heißt, potenzielle Organspender müssen umfassend über die Gefährlichkeit des Apnoetests informiert werden sowie darüber, dass ihnen die größten Schmerzreize gesetzt werden, die in diesem fragilen Zustand möglicherweise erst den Tod bringen.

Die Einführung des Hirntodkonzeptes durch die Transplantationsmedizin ist nach unserer Erfahrung eine bittere Lektion in Sachen Demokratie, denn Interessengruppen haben den Tod neu definiert, ohne die medizinischen Laien zu informieren. Wissenschaftliche Erkenntnisse, dass der Hirntod nicht der Tod des Menschen ist, werden verschwiegen (siehe White Paper des President’s Council on Bioethics, USA 2008). International versuchen Vertreter der Transplantationsmedizin daraufhin, den Begriff des “justified killing” einzuführen. Das Grundrecht auf Selbstbestimmung wird verletzt, weil die stellvertretende Zustimmung von Angehörigen, die sich im Schockzustand befinden, zur Regel geworden ist: Neun von zehn Organspendern haben nicht selbst eingewilligt, und vielen Angehörigen geht erst hinterher die Tragweite ihrer stellvertretenden Zustimmung auf. Diesen Missstand will man durch die vorgeschlagene Erklärungslösung beheben, indem die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig aufgefordert werden sollen, über Organspende nachzudenken und sich möglichst zu erklären.

Doch ohne eine offene und ehrliche Information über alle Voraussetzungen, den Ablauf und die Konsequenzen einer Organentnahme, bei der keine Sterbebegleitung möglich ist, bleibt die Organentnahme von Sterbenden im Hirnversagen eine zutiefst inhumane Vorgehensweise, die auch nicht durch die Hilfe für Menschen, die auf ein fremdes Organ warten, gerechtfertigt werden kann.

Wir bitten Sie, sich als Bundestagspräsident für einen ehrlichen Umgang mit uns Bürgern in diesem ethisch umstrittenen Bereich einzusetzen und daran mitzuwirken, dass der Organspendeausweis alle Informationen enthält, die für eine tragfähige Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger notwendig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Focke
1. Vorsitzende KAO

KAO
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